Medizinische Analysen, die von einem in privatrechtlicher Form organisierten Labor außerhalb der Praxisräume des praktischen Arztes durchgeführt werden, der sie angeordnet hat, können nach § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG steuerfrei sein. So entschied der BFH (Az. V R 25/16). Quelle: BFH: Medizinische Laborleistungen in der Umsatzsteuer
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BFH zum Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände
Der BFH hat zum Beginn der Festsetzungsfrist einer Grundstücksschenkung Stellung genommen, bei der mehrere Schenkungen in einer notariellen Urkunde zusammengefasst sind (Az. II R 21/16). Quelle: BFH zum Beginn der Festsetzungsfrist bei Schenkung mehrerer Gegenstände
WeiterlesenBFH: Aufbau eines Strukturvertriebes nicht steuerfrei gem. § 4 Nr. 11 UStG
Der BFH nimmt Stellung zu den Fragen, ob die Vergütung als Versicherungsmakler unter die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 11 UStG fällt und ob monatliche Betriebseinnahmen, mit denen abgetretene Versicherungen bedient werden mussten, durchlaufende Posten im Sinne von § 10 Abs. 1 Satz 6 UStG darstellen (Az. V R 19/16). Quelle: BFH: Aufbau eines Strukturvertriebes […]
WeiterlesenBFH: Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter in einer gerade erst angeschafften Wohnung mutwillig verursacht hat
Aufwendungen zur Beseitigung eines Substanzschadens, der nach Anschaffung einer vermieteten Immobilie durch das schuldhafte Handeln des Mieters verursacht worden ist, können als Werbungskosten sofort abziehbar sein. So entschied der BFH (Az. IX R 6/16). Quelle: BFH: Sofortabzug für Kosten zur Beseitigung von Schäden, die der Mieter in einer gerade erst angeschafften Wohnung mutwillig verursacht hat
WeiterlesenNach neuem Recht niedrigerer Verspätungszuschlag darf nicht schon während der Geltung des alten Rechts angewandt werden
Laut FG Schleswig-Holstein darf das Finanzamt bei der Festsetzung eines Verspätungszuschlages gemäß dem zur Zeit geltenden § 152 AO nicht die gesetzliche Neuregelung der Vorschrift durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in der Fassung vom 18. Juli 2016 berücksichtigen, auch wenn der Verspätungszuschlag nach der Neuregelung deutlich niedriger ausfallen würde (Az. 2 K 146/16). […]
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