Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die erstmals nach Bestandskraft des maßgeblichen Einkommensteuerbescheids beantragten Aufwendungen für verfallene Optionsscheine im Rahmen der Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gemäß § 20 Abs. 6 Satz 3 i. V. m. § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG berücksichtigt werden können (Az. VIII R 40/15). Quelle: BFH zur unmittelbaren […]
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BFH: Tatsächliche Verständigung – Subsidiarität der Feststellungsklage
Die Voraussetzungen der Wirksamkeit einer tatsächlichen Verständigung werden im Verfahren über die Anfechtung des hierauf gestützten Festsetzungs- oder Feststellungsbescheids inzident geprüft. So entschied der BFH (Az. III B 144/16). Quelle: BFH: Tatsächliche Verständigung – Subsidiarität der Feststellungsklage
WeiterlesenBFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege
Der BFH hatte u. a. zu entscheiden, ob die Umsätze aus der ambulanten 24-Stunden-Pflege für kranke und hilfsbedürftige Personen und die Entgelte für die Personalüberlassung an einen Pflegedienst nach der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie steuerfrei sind (Az. XI R 23/14). Quelle: BFH zur Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze der ambulanten Pflege
WeiterlesenNachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen
Das BMF hat nähere Bestimmungen zum Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei Zinseinkünften nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) getroffen (Az. IV B 4 – S-1301 / 08 / 10015). Quelle: Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Anrechnung fiktiver Quellensteuern bei ausländischen Zinseinkünften nach den Doppelbesteuerungsabkommen
WeiterlesenVIII R 40/15, Urteil vom 09.05.2017
Zur unmittelbaren Berücksichtigung nacherklärter Veräußerungsverluste im Verlustfeststellungsbescheid – Grobe Fahrlässigkeit bei Rücknahme eines Einspruchs trotz offenkundiger Problematik Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: VIII R 40/15, Urteil vom 09.05.2017
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