BFH zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit nach § 3b Abs. 1 EStG steuerfrei sind, wenn die Zuschläge im Arbeitsvertrag zwar als pauschal bezeichnet, dann aber trotzdem entsprechend der geleisteten Arbeit abgerechnet werden (Az. VI R 61/14). Quelle: BFH zur steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienstzeiten

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BFH: Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob der Finanzierungszusammenhang von Gesellschafterdarlehen dadurch gelöst wird, dass der Mitunternehmer seine Beteiligung in eine andere Personengesellschaft einbringt (Az. I R 92/12). Quelle: BFH: Doppelstöckige Personengesellschaft – Zuordnung von Sonderbetriebsvermögen II eines im Ausland ansässigen Gesellschafters

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BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S. des § 14c Abs. 2 UStG

Der BFH hatte zu entscheiden, ob der Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstanden ist, weil durch die Zahlung der nach § 14c Abs. 2 UStG geschuldeten Steuer durch den Rechnungsaussteller (Insolvenzschuldner) eine Gefährdung des Steueraufkommens von Beginn an ausgeschlossen war (Az. VII R 34/15). Quelle: BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S. […]

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BStBK warnt vor Einführung einer Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle

Die Bundessteuerberaterkammer lehnt die aktuell diskutierten Anzeigepflichten für Steuergestaltungsmodelle ab, denn sie gehen mit einem erheblichen Bürokratieaufwand einher und behindern das grundsätzliche Recht auf Steuergestaltung. Quelle: BStBK warnt vor Einführung einer Meldepflicht für Steuergestaltungsmodelle

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Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlastet Mittelständler und Handwerksbetriebe

Die Koalition hat sich auf die Anhebung der Schwelle für sog. geringwertige Wirtschaftsgüter geeinigt. Statt bislang 410 Euro können lt. BMWi künftig Anschaffungen wie beispielsweise Büromaterialien bis zu einem Wert von 800 Euro sofort abgeschrieben werden. Quelle: Anhebung der Schwelle bei geringwertigen Wirtschaftsgütern entlastet Mittelständler und Handwerksbetriebe

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