Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob Aufwendungen für Schuldzinsen und AfA im Wege des Drittaufwands beim Nichteigentümer-Ehegatten als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit anerkannt werden können, wenn Darlehensnehmer zwar der Eigentümer-Ehegatte ist und Zins- und Tilgungsleistungen von einem sog. Oder-Konto erfolgen, die Mittelzufuhr zu diesem Konto jedoch nahezu ausschließlich durch die […]
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BFH: Zukauf von Fremdübersetzungen führt zur Gewerblichkeit der Übersetzungstätigkeit
Laut BFH ist eine Personengesellschaft, die ihren Kunden im Rahmen einheitlicher Aufträge regelmäßig und in nicht unerheblichem Umfang Übersetzungen auch in Sprachen liefert, die ihre Gesellschafter nicht selbst beherrschen, gewerblich tätig (Az. VIII R 45/13). Quelle: BFH: Zukauf von Fremdübersetzungen führt zur Gewerblichkeit der Übersetzungstätigkeit
WeiterlesenDeutschland unterzeichnet Mehrseitiges Übereinkommen gegen aggressive Steuergestaltungen
Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble unterzeichnet am 7. Juni 2017 in Paris gemeinsam mit Vertretern von über 60 Staaten einen völkerrechtlichen Vertrag, mit dem zentrale Empfehlungen des G20/OECD-Projekts gegen „Base Erosion and Profit Shifting (BEPS-Projekt)“ in bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen umgesetzt werden. Das Übereinkommen erfasst nach seiner Erstunterzeichnung etwa 1.100 Abkommen, durch weitere Unterzeichner kann die Zahl auf […]
WeiterlesenKernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig
Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvL 6/13). Quelle: Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und […]
WeiterlesenV R 39/16, Urteil vom 09.03.2017
Umsatzsteuerfreiheit von Eingliederungsleistungen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: V R 39/16, Urteil vom 09.03.2017
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