Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau

Die alle Beschäftigten umfassenden Aufzeichnungspflichten des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes gelten auch für die Branchen, für die ein Tarifvertrag für allgemein anwendbar erklärt worden ist. So entschied das FG Hamburg 2017 (Az. 4 K 73/15, entgegen OLG Hamm Az. 3 RBs 277/16). Quelle: Aufzeichnungspflichten nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gelten auch für Landwirtschaft und Gartenbau

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BFH: Bildung von Rückstellungen für Entsorgungspflichten nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, nach dem 13.08.2005 in Verkehr gebrachte Geräte abzuholen und zu entsorgen. Nach dem Urteil des BFH (Az. I R 70/15) können für diese Verpflichtungen Rückstellungen erst gebildet werden, wenn sie sich durch den Erlass einer sog. Abholanordnung hinreichend konkretisiert haben. Quelle: BFH: Bildung […]

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