BFH zur AfA beim Erwerb von Vertragsarztpraxen

Laut BFH berechtigt die Übertragung von Vertragsarztpraxen den Erwerber nur dann zu Absetzungen für Abnutzung (AfA) auf einen Praxiswert und das miterworbene Inventar, wenn Erwerbsgegenstand die gesamte Praxis und nicht nur eine Vertragsarztzulassung ist (Az. VIII R 7/14, VIII R 56/14). Quelle: BFH zur AfA beim Erwerb von Vertragsarztpraxen

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BdSt sieht Licht und Schatten beim "Niedersachsen-Tarif"

Das vom niedersächsischen Ministerpräsidenten vorgestellte Steuerkonzept „Niedersachsen-Tarif“ beinhaltet, den Solidaritätszuschlag im Jahr 2020 abzuschaffen. Zugleich soll es aber Mehrbelastungen bei der Einkommensteuer geben. Dazu hat der BdSt Stellung genommen. Quelle: BdSt sieht Licht und Schatten beim "Niedersachsen-Tarif"

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I R 2/15, Urteil vom 22.02.2017

Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. finaler (Betriebsstätten-)Verluste nach Unionsrecht – Kein Vertrauensschutz auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG). Quelle: I R 2/15, Urteil vom 22.02.2017

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