BFH: Abgrenzung der nicht gewerbesteuerbaren Abwicklung eines nicht begonnenen Schiffsbetriebs von einer der Gewerbesteuer unterliegenden neuen werbenden Tätigkeit

Der BFH nimmt Stellung zu der Frage, ob die Tätigkeit einer zum Zweck des Erwerbs, Betriebs und der Veräußerung eines Seeschiffs gegründeten Ein-Schiffs-GmbH & Co. KG, die liquidiert wurde, nachdem sie den von ihr bestellten Schiffs-Neubau noch vor seiner Ablieferung an eine Fondgesellschaft veräußert hatte, der Abwicklung oder allmählichen Aufgabe eines nicht begonnenen originär gewerblichen […]

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BFH: Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG bei Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils

Der Gewinn aus der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils i. S. von § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG ist lt. BFH nicht in die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG einzubeziehen (Az. IV R 14/13). Quelle: BFH: Keine erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG […]

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BFH zur Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

Der BFH hatte zu entscheiden, ob auf Dollar-Basis erzielte Investmentfonds-Aktiengewinne, die sich aufgrund von Währungsschwankungen als Aktienverluste erweisen, nach § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG bei der Gewinnermittlung nicht zu berücksichtigen sind (Az. I R 63/15). Quelle: BFH zur Anlegerbesteuerung bei einem in US-Dollar geführten Aktienfonds

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BFH zur Firmenwagenbesteuerung: Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern geldwerten Vorteil

Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Kfz mindern den Wert des geldwerten Vorteils aus der Nutzungsüberlassung. Dies hat der BFH mit zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entschieden (Az. VI R 2/15 und VI R 49/14). Quelle: […]

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Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit werden in erster Linie nationale Steuerbegünstigungen an das im Jahr 2014 novellierte EU-Beihilferecht und die EU-Energiesteuerrichtlinie angepasst. Quelle: Bundesregierung beschließt Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes

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