Steuererklärung für Rentner

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung machen? – Wir beraten Sie gerne

Viele Rentner müssen seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2005 auch eine Steuerklärung abgeben, wenn die gesamten Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen. Wieviel Steuern Sie als Rentner zahlen müssen, hängt ausschließlich vom Renteneintrittsalter ab. Vollständig umgesetzt sein wird das sogn. Alterseinkünftegesetz erst im Jahr 2040 sein – wer dann in Rente geht, wird diese vollständig versteuern müssen.

Haben Sie neben der Rente bzw. Pension noch weitere Einkünfte (z.B. Miet- oder Zinseinkünfte) oder sind Sie vom Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert worden, sollten Sie unbedingt einen Termin mit Ihrem Steuerberater vereinbaren.

Absetzbare Kosten in der Steuererklärung

Nicht die volle Rente ist steuerpflichtig. Es hängt vom Jahr des Renteneintritts ab, wie viel in Ihrer Steuererklärung zu versteuern ist.

Allerdings sind Versorgungsbezüge aus öffentlichen Kassen (etwa für Beamte, Richter oder Pfarrer) voll steuerpflichtig.

Von dem steuerpflichtige Teil der Rente, bzw. der Pension können in der Steuererklärung einige Kosten abgezogen werden:

  • Werbungskosten
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben
  • Krankheits- oder Kurkosten
  • Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse
  • Dienst- und Handwerkerleistungen

    Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns an!

    ☎ 0221-8305547

    Steuererklärung für Rentner – Wir helfen Ihnen gerne!

    Vereinbaren Sie noch heute einen Termin bei uns für Ihre Steuererklärung, damit Ihnen auch im wohlverdienten Ruhestand genug Geld für ein würdevolles Leben bleibt.

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    Gerne kommen wir bei Ihnen vorbei, um Unterlagen ab- oder nötige Unterschriften einzuholen.

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