Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

Das BMF teilt mit, welche Vorgehensweisen und Mitteilungspflichten an andere Behörden bei Billigkeitsmaßnahmen nach §§ 163 oder 227 AO zu beachten sind (Az. IV A 3 – S-0229 / 07 / 10002-05). Quelle: Anwendung der Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten

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AEAO: Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab 25. Mai 2018

Das BMF teilt die Änderungen des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) vom 31. Januar 2014 mit Wirkung ab 25. Mai 2018 mit (Az. IV A 3 – S-0062 / 18 / 10001). Quelle: AEAO: Anpassung an die Datenschutz-Grundverordnung und die datenschutzrechtlichen Neuregelungen der AO mit Wirkung ab 25. Mai 2018

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