Das FG Münster hatte mit Urteil vom 09.12.2014 entschieden, dass aus einer Rechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden kann (Az. 15 K 4319/12 U). Jetzt hat der BFH dagegen die Revision zugelassen (BFH-Az. V R 35/12). Quelle: Kein Vorsteuerabzug für den vermeintlichen Kauf eines Blockheizkraftwerks
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Ausübung eines Wahlrechts auch nach Eintritt der Bestandskraft möglich
Laut FG Münster hat der BFH mit Urteil X R 44/13 trotz Aufhebung des Urteils des FG Münster (Az. 7 K 2342/11 E) die Ansicht des Finanzgerichts im Ergebnis weitgehend bestätigt. Danach kann der Antrag auf Gewährung des Freibetrags für einen Veräußerungsgewinn nach § 16 Abs. 4 EStG auch nach Bestandskraft der Veranlagung gestellt werden, […]
WeiterlesenRolle rückwärts – Verwaltungsanweisung für die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen wird aufgehoben
Die aktuelle Diskussion über die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen nimmt erneut Fahrt auf. Die Finanzverwaltung scheint mit der Aufhebung des ursprünglichen BMF-Schreibens der Forderung des DStV und weiterer Vertreter aus der Praxis nachzukommen. Quelle: Rolle rückwärts – Verwaltungsanweisung für die Gewinnrealisierung von Abschlagszahlungen wird aufgehoben
WeiterlesenDeutsches Besteuerungsrecht für Tätigkeit eines IT-Dienstleisters in den Niederlanden
Das FG Düsseldorf hat in einem Fall entschieden, indem die Beteiligten darüber streiten, ob für bestimmte Betriebseinnahmen des Klägers aus freiberuflicher Tätigkeit als IT-Dienstleister das Besteuerungsrecht bei den Niederlanden oder der Bundesrepublik Deutschland liegt (Az. 13 K 952/14). Quelle: Deutsches Besteuerungsrecht für Tätigkeit eines IT-Dienstleisters in den Niederlanden
WeiterlesenBFH zur Haftung des Abtretungsempfängers für Umsatzsteuer beim sog. echten Factoring
Der BFH hatte zu entscheiden, ob die Anwendung von § 13c Abs. 1 Satz 3 UStG ausgeschlossen ist, wenn eine „Vereinnahmung“ einer abgetretenen Forderung gemäß § 13c Abs. 1 Satz 1 UStG nicht vorliegt (Az. XI R 28/13). Quelle: BFH zur Haftung des Abtretungsempfängers für Umsatzsteuer beim sog. echten Factoring
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