Anpassung des Zustimmungsvorbehalts in den Fällen von Restrukturierungsplanverfahren
Quelle: Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden