I R 26/15, Urteil vom 11.11.2015

Vereinbarung eines Arbeitszeit- oder Zeitwertkontos als verdeckte Gewinnausschüttung Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: I R 26/15, Urteil vom 11.11.2015