I R 61/14, Urteil vom 06.04.2016

Begriff “Wirtschaftlicher Zusammenhang” in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG – Umfang der gesonderten und einheitlichen Feststellung der von den Gesellschaftern einer Personengesellschaft erzielten Einkünfte Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: I R 61/14, Urteil vom 06.04.2016