III R 45/17, Urteil vom 11.10.2018

Unterhaltsrente für ein im eigenen Haushalt lebendes Kind Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: III R 45/17, Urteil vom 11.10.2018

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