IV R 13/17, Urteil vom 09.05.2019

Gewinn i.S. des § 34a Abs. 2 EStG – Behandlung des Übernahmeergebnisses nach § 4 Abs. 4 ff., § 7 UmwStG – gesonderte Feststellung der individuellen Berechnungsfaktoren für die Ermittlung des nicht entnommenen Gewinns Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: IV R 13/17, Urteil vom 09.05.2019