V R 23/15, Urteil vom 18.02.2016

Vorsteuerabzug für privat genutzten Gebäudeteil (“Seeling” Altfall) Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: V R 23/15, Urteil vom 18.02.2016