V R 33/17, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 02.08.2018

EuGH-Vorlage zur Steuersatzermäßigung für die Vermietung von Bootsliegeplätzen Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: V R 33/17, Beschluss (EuGH-Vorlage) vom 02.08.2018