V R 52/15, Urteil vom 17.05.2017

Traditionelle Freimaurerloge nicht gemeinnützig – Diskriminierung von Frauen – Fehlende “Förderung der Allgemeinheit” – Schutzbereich des Selbstbestimmungsrechts der Religionsgesellschaften – Keine Gleichheit im Unrecht – Schutz nach der EMRK Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: V R 52/15, Urteil vom 17.05.2017