BFH-Urteil vom 21. April 2022, V R 2/22 (V R 6/18); Umsatzsteuersatz auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die im BMF-Schreiben vom 4. April 2023 (BStBl I S. 733) enthaltene Nichtbeanstandungsregelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Quelle: BFH-Urteil vom 21. April 2022, V R 2/22 (V R 6/18); Umsatzsteuersatz auf die Lieferungen von Holzhackschnitzeln; Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung