VI R 15/16, Urteil vom 14.12.2016

Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung – Berechnung der Opfergrenze Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VI R 15/16, Urteil vom 14.12.2016