VI R 52/17, Urteil vom 04.09.2019

Kein Pflege-Pauschbetrag für den amtlich bestellten Betreuer Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VI R 52/17, Urteil vom 04.09.2019