VI R 6/17, Urteil vom 10.04.2019

Erste Tätigkeitsstätte bei einem befristeten Beschäftigungsverhältnis Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VI R 6/17, Urteil vom 10.04.2019