VIII R 11/15, Urteil vom 09.05.2017

Ausbildung und Verkauf von Blindenführhunden führt zu gewerblichen Einkünften Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VIII R 11/15, Urteil vom 09.05.2017