VIII R 2/16, Urteil vom 07.05.2019

Zur Frage der Gewerblichkeit der Tätigkeit eines Rentenberaters Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: VIII R 2/16, Urteil vom 07.05.2019