X R 29/16, Urteil vom 20.02.2019

Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 20. Februar 2019 X R 28/17 und X R 32/17 – Vom Mitteilungspflichtigen zu vertretende verspätete Übermittlung einer Rentenbezugsmitteilung als Voraussetzung für die Erhebung des Verspätungsgeldes Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: X R 29/16, Urteil vom 20.02.2019