X R 35/17, Urteil vom 09.07.2019

Zur Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: X R 35/17, Urteil vom 09.07.2019