X R 41/17, Urteil vom 06.06.2018

Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs. 1 SGB V mindern Sonderausgabenabzug Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§ 11 Abs. 2 Satz 2 JVKostG).
Quelle: X R 41/17, Urteil vom 06.06.2018