Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)

Am 1. Januar 2024 treten das Personengesellschaftsrechtsreformgesetz (MoPeG) und die damit zusammenhängenden Änderungen der AO durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz in Kraft. Mit dem BMF-Schreiben wird der Anwendungserlass zur AO an diese Rechtsänderungen zeitgleich angepasst.
Quelle: Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO)