Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge; § 10a Satz 10 GewStG

Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 29. November 2017
Quelle: Anwendung des § 8c KStG auf gewerbesteuerliche Fehlbeträge; § 10a Satz 10 GewStG