Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (Abschnitt 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE) Veröffentlicht am 24. Mai 2019 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen (Abschnitt 12.9 Abs. 13 Sätze 3, 5 und 6 UStAE) Das könnte Sie auch interessieren:Anwendung des ermäßigten Steuersatzes auf von…Steuerbefreiung der Umsätze für die Seeschifffahrt und…Steuerfreie Umsätze für die Luftfahrt (§ 4 Nr. 2, § 8…