Auslegung des Begriffs „Offener Fall“ in Artikel 97 § 31 Satz 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) Veröffentlicht am 25. Oktober 2021 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Auslegung des Begriffs „Offener Fall“ in Artikel 97 § 31 Satz 3 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung (EGAO) Das könnte Sie auch interessieren:Anwendungsfragen zur Verlängerung der…Konsultationsvereinbarung zur Auslegung von Artikel…BMF-Schreiben zur Konsultationsvereinbarung zur…