Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen

Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung der Grenzgängerregelung in Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a jeweils in Verbindung mit Ziffer 8 des Protokolls des DBA-Österreich haben die zuständigen Behörden gestützt auf Artikel 25 Absatz 3 DBA-Österreich die folgende Konsultationsvereinbarung einschließlich der beigefügten Anlagen abgeschlossen: …
Quelle: Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen