Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins bekannt, aus dem sich der Kapitalisierungsfaktor für das vereinfachte Ertragswertverfahren errechnet. Er gilt für Bewertungsstichtage ab 1. Januar 2016.
Quelle: Basiszins für das vereinfachte Ertragswertverfahren nach § 203 Absatz 2 BewG