Basiszins zum 4. Januar 2021 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 14 InvStG

Das BMF-Schreiben gibt den Basiszins zum 4. Januar 2021 bekannt, der für die Berechnung der Vorabpauschale für 2021 gemäß § 18 des Investmentsteuergesetzes erforderlich ist.
Quelle: Basiszins zum 4. Januar 2021 zur Berechnung der Vorabpauschale gemäß § 18 Absatz 14 InvStG