Bekanntmachung der Vordruckmuster für Anzeigen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV (VermB 13), der Datensatzbeschreibung für die Zuleitung durch Datenfernübertragung sowie der Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage

Die Vordruckmuster für Anzeigen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV (VermB 13), die Datensatzbeschreibung für die Zuleitung der entsprechenden Anzeigen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung (§ 8 Absatz 3 VermBDV) sowie die Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage werden neu bekannt gemacht.
Quelle: Bekanntmachung der Vordruckmuster für Anzeigen nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 VermBDV (VermB 12) und nach § 8 Absatz 1 Nummer 4 bis 6 VermBDV (VermB 13), der Datensatzbeschreibung für die Zuleitung durch Datenfernübertragung sowie der Verfahrensbeschreibung für die Auszahlung der Arbeitnehmer-Sparzulage