Vor dem Hintergrund des derzeit noch laufenden Gesetzgebungsverfahrens zum Jahressteuergesetz 2022 werden nach Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder Übergangsregelungen hinsichtlich des ab Januar 2023 vorzunehmenden Lohnsteuerabzugs getroffen.
Quelle: Berechnung bzw. Ermittlung der Lohnsteuer ab Januar 2023