Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017

Unter Bezugnahme auf das Abstimmungsergebnis mit den obersten Finanzbehörden der Länder ist die Ländergruppeneinteilung ab dem Veranlagungszeitraum 2017 überarbeitet worden. Das BMF-Schreiben vom 20. Oktober 2016 ersetzt ab dem Veranlagungszeitraum 2017 das BMF-Schreiben vom 18. November 2013 (BStBl I 2013 Seite 1462).
Quelle: Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse; Ländergruppeneinteilung ab 1. Januar 2017