Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)

Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 7. Juni 2010 (Bundessteuerblatt Teil 1 (BStBl I) Seite 588)
Quelle: Berücksichtigung von Aufwendungen für den Unterhalt von Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung nach § 33a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)