Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2019

Das BMF-Schreiben gibt die Vervielfältiger bekannt, mit denen der Kapitalwert lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen nach § 14 Absatz 1 BewG für Stichtage ab 1. Januar 2019 berechnet wird.
Quelle: Bewertung einer lebenslänglichen Nutzung oder Leistung für Stichtage ab 1. Januar 2019