Durch das Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2875) wurde die Richtlinie (EU) 2018/822 vom 25. Mai 2018, Abl. L 139 vom 5. Juni 2018 S. 1, zur Änderung der EU-Amtshilferichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Für die Anwendung der mit diesem Gesetz eingeführten und geänderten Vorschriften erarbeiten die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder derzeit ein Anwendungsschreiben. Den betroffenen Verbänden wurde dazu Gelegenheit zur Stellungnahme zum aktuellen Diskussionsentwurf gegeben. Das BMF-Schreiben soll spätestens Anfang Juni 2020 veröffentlicht werden.
Quelle: Diskussionsentwurf für ein BMF-Schreiben: Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen