Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 Veröffentlicht am 18. November 2020 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Einbeziehung von Verlusten und Gewinnen aus Options- und Termingeschäften in die Aktiengewinnberechnung nach § 8 InvStG 2004 Das könnte Sie auch interessieren:Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem 1.BFH: Pauschale Ermittlung von Investmentfondserträgen nach…Vereinbarkeit der Steuerfreiheit nach § 11 Abs. 1 Satz 2…