Einstufung einer juristischen Person des privaten Rechts als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 13 MwStSystRL; EuGH-Rs. C-174/14, Saudaçor Veröffentlicht am 19. September 2019 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Einstufung einer juristischen Person des privaten Rechts als sonstige Einrichtung des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 13 MwStSystRL; EuGH-Rs. C-174/14, Saudaçor Das könnte Sie auch interessieren:Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen…Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen…Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG für Leistungen…