Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz)

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung des Klimaschutzprogrammes 2030 (Bundesrat-Drucksache 514/19) hat die Bundesregierung wichtige Regelungen auf den Weg gebracht, um die Herausforderung der CO2–Kohlenstoffdioxid-Reduktion bis 2030 anzugehen. Unter anderem sollen energetische Sanierungsmaßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden steuerlich gefördert werden.
Quelle: Entwurf der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz)