Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes

Mit dem Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes sollen die Höchstbeträge für die Verteilung der Einkommensteueranteile auf die Gemeinden von derzeit 35.000 Euro für einzeln veranlagte Steuerpflichtige beziehungsweise 70.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepaare auf 40.000 / 80.000 Euro angehoben werden.
Quelle: Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes