Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3 EStG) Veröffentlicht am 18. September 2019 von Steuerberater Kempf, Köln Quelle: Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei Entnahme aus einem Betriebsvermögen (§ 23 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 Satz 3 EStG) Das könnte Sie auch interessieren:Sonderausgabenabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen für…Realteilung; Anwendung von § 16 Absatz 3 Satz 2 bis 4 und…Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein…