Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes

Die Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (ESanMV) enthält technische Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen. Diese technischen Mindestanforderungen entsprechen den korrespondierenden Fördertatbeständen der Gebäudeförderprogramme des Bundes. Die Einhaltung dieser Mindestanforderungen ist Voraussetzung der steuerlichen Förderung gemäß § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG). Mit der Änderungsverordnung werden die in 2020 vorgenommenen Änderungen bei den Gebäudeförderprogrammen des Bundes für die steuerliche Förderung nachvollzogen.
Quelle: Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes