Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG

Das BMF-Schreiben vom 18. März 2021 nimmt zur Anwendung des § 8d des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) i.d.F. des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2338) Stellung.
Quelle: Fortführungsgebundener Verlustvortrag nach § 8d KStG