Fragen und Antworten zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags

Das Bundeskabinett hat am 21. August 2019 den Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags beschlossen. Damit fällt von 2021 an der Zuschlag für rund 90 Prozent derer vollständig weg, die ihn heute zahlen. Für weitere 6,5 Prozent entfällt der Zuschlag zumindest in Teilen. Im Ergebnis werden 96,5 Prozent der heutigen Soli-Zahler bessergestellt.
Quelle: Fragen und Antworten zur weitgehenden Abschaffung des Solidaritätszuschlags