Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung am 22. November 2017 beschlossenen Absenkung des Beitragssatzes in der allgemeinen Rentenversicherung auf 18,6 % durch die Beitragssatzverordnung 2018 werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die geänderten Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018 bekannt gemacht. Die Bekanntmachung vom 10. November 2017 (BStBl I Seite 1466) wird gleichzeitig aufgehoben.
Die Programmablaufpläne berücksichtigen die ab 2018 geltenden Anpassungen des Einkommensteuertarifs (einschließlich Anhebung des Grundfreibetrags auf 9.000 Euro), der Zahlenwerte in § 39b Absatz 2 Satz 7 EStG und der Freibeträge für Kinder (Anhebung auf 3.714 Euro bzw. 7.428 Euro)
Quelle: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2018