Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 (Anwendung spätestens ab dem 1. September 2023)

Hiermit werden das Bekanntmachungsschreiben zu den geänderten Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 und die Programmablaufpläne (Anlagen 1 und 2) veröffentlicht. Die geänderten Programmablaufpläne berücksichtigen die Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung und des Kinderlosenzuschlags zum 1. Juli 2023 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG). Die geänderten Programmablaufpläne sind für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 anzuwenden. Gegenüber den Entwürfen der geänderten Programmablaufpläne 2023 (Stand: 17.05.2023, auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen nicht mehr abrufbar) haben sich keine weiteren Änderungen ergeben.
Quelle: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug ab dem 1. Juli 2023 (Anwendung spätestens ab dem 1. September 2023)